Kein Gesetz für alle
Weder das Werkvertragsrecht im BGB noch die VOB/B schreiben einem Bauunternehmen vor, ein Bautagebuch zu führen. Wer ohne Vertragspflicht keines führt, verstößt gegen keine Vorschrift.
Er hat nur im Streit nichts in der Hand. Wer einen Anspruch geltend macht, muss die Tatsachen dafür beweisen: die Behinderung, die zusätzliche Leistung, die geleisteten Stunden. Ohne Aufzeichnung bleibt dafür oft nur die Erinnerung von Zeugen, Monate oder Jahre später.
Pflicht aus dem Vertrag
Öffentliche Auftraggeber wie Bund, Länder und Kommunen arbeiten mit Vergabehandbüchern und eigenen Vertragsbedingungen. Darin verlangen sie oft ein Bautagebuch oder tägliche Bautagesberichte, teils mit eigenem Formblatt, und legen fest, wie oft es vorzulegen ist. Auch private Bauherren und Generalunternehmer schreiben es häufig in ihre Vertragsbedingungen oder ins Verhandlungsprotokoll.
Lesen Sie vor Baubeginn, ob, in welcher Form und wie oft Sie das Bautagebuch abgeben müssen. Steht es im Vertrag, ist es eine Vertragspflicht, und wer es nicht führt, verletzt den Vertrag. Klären Sie auch, wer die Berichte unterschreibt und an wen sie gehen.
Pflicht für Architekten und Ingenieure: die HOAI
Für Architekten und Ingenieure beschreibt die HOAI in ihren Leistungsbildern die Grundleistungen jeder Leistungsphase. Bei Gebäuden und Innenräumen nennt sie in Leistungsphase 8, der Objektüberwachung, als Grundleistung die Dokumentation des Bauablaufs und gibt das Bautagebuch als Beispiel an (Anlage 10 der HOAI).
Ist die Leistungsphase 8 beauftragt, gehört diese Dokumentation also in der Regel dazu. Fehlt sie, kann das im Streit um das Honorar eine Rolle spielen. Das Bautagebuch des Architekten ersetzt dabei nicht das des ausführenden Betriebs: Jede Seite schreibt aus ihrer Sicht.
Pflicht aus der Praxis: der Beweis
Die meisten Betriebe führen ein Bautagebuch, weil sie es im Streit brauchen. Typische Fälle sind eine Verlängerung der Bauzeit wegen Behinderung, Nachträge für geänderte oder zusätzliche Leistungen, Regiestunden und Mängel, die erst nach Jahren auftauchen.
In allen Fällen zählt, was am Tag selbst aufgeschrieben wurde, mit Wetter, Fotos und Uhrzeiten. Ein Bautagebuch, das jeden Tag geführt ist, kostet wenige Minuten. Ein verlorener Streit um zwei Wochen Bauzeit kostet ein Vielfaches.
Auch ohne Streit zahlt es sich aus. Wer am Monatsende Regiestunden abrechnet oder einem Nachunternehmer eine Verzögerung vorhält, schaut ins Bautagebuch und hat Datum, Stunden und Fotos sofort zur Hand.
Was ein Bautagebuch nicht ersetzt
Ein Eintrag im Bautagebuch ist keine Mitteilung an den Auftraggeber. Beim VOB-Vertrag müssen Sie eine Behinderung nach § 6 Abs. 1 VOB/B und Bedenken nach § 4 Abs. 3 VOB/B schriftlich anzeigen. Das Bautagebuch belegt, was in der Anzeige steht, und die Anzeige sorgt dafür, dass der Auftraggeber davon weiß.