Was § 15 Abs. 3 VOB/B verlangt
Die Ausführung von Stundenlohnarbeiten ist dem Auftraggeber vor Beginn anzuzeigen. Über die Stunden und den besonders zu vergütenden Aufwand für Stoffe, Geräte, Frachten und Sonderkosten reichen Sie, wenn nichts anderes vereinbart ist, je nach Verkehrssitte werktäglich oder wöchentlich Stundenlohnzettel ein. Der Auftraggeber gibt die bescheinigten Zettel unverzüglich, spätestens innerhalb von 6 Werktagen nach Zugang, zurück und kann Einwendungen darauf oder gesondert schriftlich erheben. Nicht fristgemäß zurückgegebene Stundenlohnzettel gelten als anerkannt.
Vorher muss die Grundlage stehen: Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn sie vor ihrem Beginn ausdrücklich als solche vereinbart wurden (§ 2 Abs. 10 VOB/B).
Was hinein gehört
Jeder Zettel nennt:
- Baustelle, Auftraggeber und Datum oder Woche
- den Hinweis auf die Vereinbarung der Stundenlohnarbeit
- Arbeit und Ort
- Namen, Lohngruppe und Stunden je Person
- Stoffe mit Menge
- Geräte mit Einsatzstunden
- Unterschrift des Auftragnehmers und Bescheinigung des Auftraggebers mit Datum
So füllen Sie den Zettel aus
PDF und Excel sind A4 hoch und druckbar schwarz auf weiß, mit Signet und Marke Bautagebuch24 oben und „Schneller mit der App: bautagebuch24.de“ im Fuß. Die Excel-Datei summiert Stunden und Mengen mit Summenformeln.
- Die Vereinbarung der Stundenlohnarbeit oben vermerken, mit Datum und Name.
- Jeden Tag Stunden je Person, Stoffe und Geräte eintragen.
- Den Zettel werktäglich oder wöchentlich einreichen, so wie es vereinbart oder auf der Baustelle üblich ist.
- Den Tag des Zugangs festhalten, denn ab da läuft die Frist von 6 Werktagen.
- Bescheinigte Zettel zur Rechnung legen.
Wann Sie den Zettel brauchen
Sie brauchen ihn, sobald eine Arbeit nach Stunden statt nach Einheitspreis abgerechnet wird, etwa bei kleinen Änderungen, Zulagearbeiten oder Hilfe für andere Gewerke. Ohne Zettel läuft keine Frist, und ohne Beleg für den Zugang können Sie die Anerkennung durch Schweigen kaum beweisen.
Den Zugang mit Zeit belegen
Die Frist von 6 Werktagen beginnt mit dem Zugang, und den müssen Sie beweisen. Geben Sie den Zettel gegen Unterschrift ab oder schicken Sie ihn nachweisbar. In der App stehen die Stunden als Leistung im Tagesbericht, der Bauherr zeichnet den abgeschlossenen Bericht am Handy ab, und der Änderungsverlauf zeigt jede Änderung mit Person und Zeit.
