Warum das Wetter ins Bautagebuch gehört
Viele Arbeiten haben Grenzen bei Temperatur und Nässe: Beton, Estrich, Abdichtung, Putz und Anstrich. Die Hersteller nennen sie in ihren Angaben. Wer bei Frost betoniert oder bei Regen abdichtet, muss später erklären, warum. Wer deshalb nicht arbeitet, muss belegen, dass das Wetter der Grund war.
Im Streit um die Bauzeit ist das Wetter oft der erste Punkt. Der Auftraggeber fragt, ob es wirklich so schlimm war. Mit Werten vom selben Tag ist die Antwort einfach. Ohne sie steht Aussage gegen Aussage, und das hilft dem, der nichts beweisen muss.
Wann: mehrmals am Tag
Ein Wert am Morgen reicht nicht. Um 7 Uhr ist es trocken, um 11:40 Uhr kommt der Starkregen, um 16 Uhr scheint wieder die Sonne. Wer nur den Morgen einträgt, hat für die Behinderung am Mittag keinen Beleg.
Bewährt haben sich drei Zeitpunkte: zu Arbeitsbeginn, am Mittag und am Nachmittag. Dazu kommt eine Zeile bei jedem Ereignis, das die Arbeit unterbricht, mit Uhrzeit.
Was: die Werte, die zählen
Diese Angaben gehören zu jedem Zeitpunkt ins Bautagebuch.
- Temperatur in °C.
- Wetterlage: klar, heiter, bewölkt, bedeckt, Nebel, Niesel, Regen, Schauer, Schnee, Gewitter.
- Niederschlag in Millimetern.
- Wind in km/h, wichtig für Kran, Gerüst und Dacharbeiten.
- Frost in der Nacht und gefrorener Boden als Bemerkung, wenn sie den Morgen betreffen.
Woher die Werte kommen
Ein Thermometer am Bauwagen ist besser als nichts, aber im Streit angreifbar. Werte eines Wetterdienstes für den Ort der Baustelle sind neutral und lassen sich nachprüfen. Am besten ist beides: der Wert des Dienstes und die eigene Beobachtung, etwa „Starkregen ab 11:40 Uhr“.
Bautagebuch24 holt die Werte um 7, 12 und 16 Uhr selbst für den Ort der Baustelle. Der Polier muss nichts nachschlagen und ergänzt nur, was er auf der Baustelle sieht.
Typische Fälle auf der Baustelle
In diesen Fällen fragt später fast immer jemand nach dem Wetter. Schreiben Sie dann zum Wert dazu, was Sie deshalb getan oder gelassen haben.
- Betonieren bei Frost: Temperatur am Morgen, Schutzmaßnahmen, Uhrzeit der Lieferung.
- Abdichtung und Anstrich bei Regen oder Nässe: ab wann unterbrochen, wann wieder aufgenommen.
- Kran und Gerüst bei Wind: Windwert, wer die Arbeit eingestellt hat, wie lange.
- Erdarbeiten nach Dauerregen: Zustand der Baugrube, Fotos vom Wasser.
- Hitze im Sommer: Pausen und Arbeitszeit, wenn sie vom Plan abweichen.
Wetter und Fristen
Ob ein Wettertag die Ausführungsfrist verlängert, regelt beim VOB-Vertrag § 6 Abs. 2 VOB/B. Witterung, mit der bei Abgabe des Angebots normalerweise gerechnet werden musste, gilt dort nicht als Behinderung. Umso wichtiger ist es, jeden Tag mit Werten zu belegen, damit sich zeigen lässt, was über das Normale hinausging.
Ein Eintrag im Bautagebuch ersetzt dabei nicht die Anzeige an den Auftraggeber. Er ist der Beleg dafür, dass das, was in der Anzeige steht, an diesem Tag wirklich so war.