Was § 6 Abs. 1 VOB/B verlangt
Glaubt sich der Auftragnehmer in der ordnungsgemäßen Ausführung behindert, muss er es dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzeigen. Unterlässt er die Anzeige, hat er nur dann Anspruch auf Berücksichtigung der hindernden Umstände, wenn dem Auftraggeber die Tatsache und deren hindernde Wirkung offenkundig bekannt waren. Unverzüglich heißt ohne schuldhaftes Zögern, also sobald Sie die Behinderung erkennen, und nicht erst am Monatsende.
Die Anzeige ist die Grundlage für eine längere Ausführungsfrist und für Ansprüche wegen Stillstand. Fehlt sie, streiten Sie später darüber, ob der Auftraggeber es ohnehin wusste, und das müssen dann Sie beweisen.
Was hinein gehört
Der Musterbrief führt Sie durch diese Angaben:
- Baustelle, Vertrag und Auftraggeber
- Datum und Uhrzeit, seit wann die Behinderung besteht
- was genau fehlt oder stört, zum Beispiel fehlende Pläne, ein nicht geräumtes Baufeld oder ein unfertiges Vorgewerk
- welche Arbeiten dadurch stehen und wie viele Leute betroffen sind
- das Wetter des Tages, wenn es eine Rolle spielt
- Fotos und den Auszug aus dem Bautagebuch als Anlage
- die Bitte um Abhilfe
So füllen Sie den Musterbrief aus
Das PDF ist A4 hoch und druckbar schwarz auf weiß, mit Signet und Marke Bautagebuch24 oben und „Schneller mit der App: bautagebuch24.de“ im Fuß.
- Absender, Auftraggeber und Baustelle oben eintragen.
- Die Behinderung in eigenen Worten und mit Datum beschreiben, so konkret wie möglich.
- Die Folgen nennen: welche Leistung steht, ab wann und mit welcher Kolonne.
- Fotos und den Tagesbericht des Tages beilegen.
- Unterschreiben, eine Kopie behalten und den Zugang beweisen.
Den Zugang beweisen
Die Anzeige wirkt erst, wenn sie beim Auftraggeber ankommt, und im Streit müssen Sie das beweisen. Schicken Sie den Brief per Einschreiben, per Mail mit Lesebestätigung oder lassen Sie ihn von einem Boten abgeben, der den Einwurf bezeugen kann. Die Kopie mit dem Beleg legen Sie zum Bautagebuch des Tages.
Wann Sie die Anzeige brauchen
Sie brauchen die Anzeige, sobald etwas Ihre Arbeit bremst, das Sie nicht selbst zu vertreten haben: Pläne fehlen, das Vorgewerk ist nicht fertig, Material des Bauherrn kommt nicht, eine Anordnung ändert den Ablauf. Melden Sie auch schriftlich, wenn die Behinderung endet, damit ihre Dauer feststeht.
