Was § 12 VOB/B und § 640 BGB regeln
Nach § 640 BGB muss der Besteller das vertragsgemäß hergestellte Werk abnehmen, wegen unwesentlicher Mängel darf er die Abnahme nicht verweigern. Beim VOB/B-Vertrag findet nach § 12 VOB/B eine förmliche Abnahme statt, wenn eine Seite es verlangt. Der Befund wird dann in gemeinsamer Verhandlung schriftlich niedergelegt, und jede Seite erhält eine Ausfertigung.
Hat der Unternehmer nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt und verweigert der Besteller sie nicht innerhalb der Frist unter Angabe mindestens eines Mangels, gilt das Werk als abgenommen (§ 640 Abs. 2 BGB). Bei einem Verbraucher gilt das nur, wenn er dabei in Textform auf diese Folge hingewiesen wurde.
Vorbehalte nicht vergessen
Nimmt der Auftraggeber ab, obwohl er einen Mangel kennt, behält er die Rechte auf Nacherfüllung, Selbstvornahme, Rücktritt und Minderung wegen dieses Mangels nur, wenn er sie sich bei der Abnahme vorbehält (§ 640 Abs. 3 BGB). Für die Vertragsstrafe gilt dasselbe: Nach der Abnahme kann der Auftraggeber sie nur verlangen, wenn er sie bei der Abnahme vorbehalten hat (§ 11 Abs. 4 VOB/B). Tragen Sie beide Vorbehalte deshalb wörtlich ins Protokoll ein.
Was hinein gehört
Ein vollständiges Protokoll nennt:
- Bauvorhaben, Auftraggeber, Auftragnehmer und Vertrag
- Ort, Datum und Uhrzeit der Abnahme und die Teilnehmer
- die abgenommene Leistung, ganz oder als Teil
- den Befund: festgestellte Mängel mit Ort und Frist zur Beseitigung
- den Vorbehalt wegen bekannter Mängel
- den Vorbehalt der Vertragsstrafe
- Einwendungen des Auftragnehmers
- das Ergebnis: abgenommen, abgenommen mit Vorbehalt oder verweigert
- die Unterschriften beider Seiten
So füllen Sie das Protokoll aus
Das PDF ist A4 hoch und druckbar schwarz auf weiß, mit Signet und Marke Bautagebuch24 oben und „Schneller mit der App: bautagebuch24.de“ im Fuß.
- Den Termin schriftlich vereinbaren und die Teilnehmer einladen.
- Kopf und abgenommene Leistung vor dem Termin eintragen.
- Gemeinsam begehen, jeden Mangel mit Ort beschreiben und fotografieren.
- Vorbehalte und Einwendungen wörtlich aufnehmen.
- Das Ergebnis eintragen, beide unterschreiben, jede Seite bekommt ein Exemplar.
Warum die Abnahme zählt
Am Projektende zeigt sich, was die täglichen Fotos wert sind: Wer belegen kann, wann eine Leistung fertig und unbeschädigt war, streitet seltener über Schäden, die andere Gewerke danach angerichtet haben.
