Was § 4 Abs. 3 VOB/B verlangt
Hat der Auftragnehmer Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung, gegen die Güte der vom Auftraggeber gelieferten Stoffe oder Bauteile oder gegen die Leistungen anderer Unternehmer, muss er sie dem Auftraggeber unverzüglich, möglichst schon vor Beginn der Arbeiten, schriftlich mitteilen. Der Auftraggeber bleibt für seine Angaben, Anordnungen und Lieferungen verantwortlich.
Geht ein Mangel auf die Leistungsbeschreibung, eine Anordnung des Auftraggebers, seine Stoffe oder Bauteile oder die Vorleistung eines anderen Unternehmers zurück, haftet der Auftragnehmer trotzdem, es sei denn, er hat diese Mitteilung gemacht (§ 13 Abs. 3 VOB/B). Ohne Brief tragen Sie also das Risiko für Fehler anderer.
Was hinein gehört
Der Musterbrief führt Sie durch diese Angaben:
- Baustelle, Vertrag und Auftraggeber
- welche Ausführung, welcher Stoff oder welche Vorleistung betroffen ist
- Ihre Bedenken, fachlich begründet und verständlich
- welche Folgen drohen, zum Beispiel Feuchte, Risse oder fehlende Tragfähigkeit
- Ihr Vorschlag, wie es besser geht
- die Bitte um Entscheidung bis zu einem Datum
- Fotos und den Auszug aus dem Bautagebuch als Anlage
So füllen Sie den Musterbrief aus
Das PDF ist A4 hoch und druckbar schwarz auf weiß, mit Signet und Marke Bautagebuch24 oben und „Schneller mit der App: bautagebuch24.de“ im Fuß.
- Absender, Auftraggeber und Baustelle eintragen.
- Den Punkt genau benennen, mit Plan, Position oder Lieferschein.
- Bedenken und mögliche Folgen in einfachen Sätzen beschreiben.
- Einen Vorschlag machen und um Entscheidung bitten.
- Fotos beilegen, unterschreiben, eine Kopie behalten und den Zugang beweisen.
Den Zugang beweisen
Die Mitteilung schützt Sie nur, wenn Sie beweisen können, dass sie angekommen ist. Schicken Sie sie per Einschreiben, per Mail mit Lesebestätigung oder durch einen Boten, der die Übergabe bezeugt. Richten Sie sie an den Auftraggeber selbst und nicht nur an den Architekten, denn der gibt Bedenken gegen die eigene Planung nicht immer weiter.
Wann Sie die Anzeige brauchen
Sie brauchen sie, sobald Sie beim Prüfen der Pläne, der Stoffe oder des Untergrunds etwas sehen, das zu einem Mangel führen kann: ein zu feuchter Estrich vor dem Parkett, ein zu schwacher Untergrund, ein Detail gegen die Regeln der Technik. Schreiben Sie, bevor Sie anfangen, und nicht erst, wenn der Schaden da ist.
